Erstklassige Qualität

Mit viel Respekt vor der Natur.

Schwarzwaldforelle

Unter dem seit über 20 Jahren eingetragenen Warenzeichen “Schwarzwaldforelle®” werden Bachforellen, Regenbogenforellen, Lachsforellen und Saiblinge verkauft. Die Schwarzwaldforelle ist immer eine gezüchtete Form der genannten wilden Unterarten. Nur Forellen aus dem Schwarzwald dürfen mit dem Qualitätszeichen “Schwarzwaldforelle®” bezeichnet werden.

Bei der Aufzucht ist eine hohe Wasser- und Futterqualität sehr wichtig, da das Fischfleisch alle Geschmacksstoffe annimmt.

Die Aufzucht der Schwarzwaldforelle ist u.a. geregelt durch:

hervorragende Wasserqualität: kühles Gebirgswasser
Zuchtanlagen nur mit durchlaufendem Frischwasser
Dabei gilt: je kälter das Wasser, desto langsamer wachsen die Forellen, desto fester ist das Fleisch
hohe kontrollierte Futtermittelqualität.

Schwarzwaldforellen sind durchschnittlich mit ca. 18 Monaten schlachtreif. Andere schneller gemästete Forellen haben schon nach 9 bis 12 Monaten das optimale Gewicht von 250 g bis 350 g erreicht.

Die Schwarzwaldforellen müssen ab 10 g Gewicht in Schwarzwaldwasser aufgewachsen sein. Der Zukauf von Vorlandforellen (aus angrenzenden Gebieten) ist bis 30 % vom Bestand erlaubt – die Ansprüche an Vorlandforellen sind jedoch höher.

Der Begriff “Schwarzwaldforelle ®” ist ein in mehrfacher Hinsicht gesetzlich geschütztes Herkunfts- und Qualitätszeichen. Die Schwarzwaldforelle ist als Warenzeichen beim Deutschen Patentamt eingetragen und, was die Aufzuchtbedingungen betrifft, RAL-geschützt. Darüber hinaus ist sie als g.g.A. (geschützte geographische Angabe) eingetragen. Diese europäische Eintragung dient zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsbezeichnung.

Seuchenfreier Betrieb

Unser Betrieb (Veterinärkontrollnummer D - BW - F - 35 Anlage "Oberharmersbach") wird vom amtlichen Fischgesundheitsdienst Baden-Württemberg betreut und regelmäßig kontrolliert. Gemäß der deutschen Fischereiseuchenverordnung (diese beruht auf der Umsetzung der Europäischen Aquakulturrichtlinie 2006/88/EG) wird unsere Fischzucht als "nachgewiesen seuchenfreier Betrieb" der bestmöglichen Kategorie 1 (von insgesamt 5) zugeordnet.

Solche Zulassungen sind noch lange keine Selbstverständlichkeit. Der Betrieb muss frei von den Virusseuchen ISA, VHS und IHN sein. Erst nach einem mehrere Jahre dauernden amtlichen Kontrollverfahren wird die Zulassung erteilt.

Wir übertreffen die gesetzlich vorgeschriebenen Anorderungen sogar noch. So ist unser Betrieb auch frei von IPN-Virus und Yersinia ruckeri, dem Erreger der Rotmaulseuche.

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